SERVICE FÜR EIGENTÜMER UND MIETER

Schaden
melden

Sie wohnen in einem Objekt, das wir verwalten? Hier melden Sie Schäden und Reparaturen, stellen Fragen zur Abrechnung oder teilen uns eine neue Adresse mit. Wir kümmern uns zu unseren Bürozeiten darum.

Notfall außerhalb der Bürozeiten

Schaden oder Anliegen melden

Für Bestandskunden. Felder mit * sind Pflichtfelder. Sie möchten uns als neue Verwaltung beauftragen? Dann nutzen Sie bitte die Objektanfrage.

Fotos können Sie nach dem Absenden per Antwort auf unsere Eingangsbestätigung schicken.

Notfall außerhalb der Bürozeiten

Zu unseren Bürozeiten erreichen Sie uns unter 05252 / 6424. Außerhalb dieser Zeiten gilt: Zuerst die Gefahr abwenden, dann melden. Beauftragen Sie Notdienste bitte nur, wenn ein Zuwarten bis zum nächsten Werktag nicht möglich ist.

Feuer, Gasgeruch, Verletzte

Sofort 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst). Bei Gasgeruch keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Gebäude verlassen, danach den Störungsdienst des Gasnetzbetreibers rufen. Die Nummer steht auf Ihrer Gasrechnung oder am Hausanschluss.

Wasserrohrbruch

Hauptabsperrhahn schließen (meist im Keller oder Hausanschlussraum), elektrische Geräte im betroffenen Bereich vom Strom trennen, Wasser aufnehmen. Danach Notdienst eines Sanitärbetriebs und uns am nächsten Werktag informieren. Fotos vom Schaden helfen bei der Abwicklung mit der Versicherung.

Heizungsausfall

Prüfen Sie zuerst Thermostat, Sicherung und Störungsanzeige der Anlage. Bei Frost und komplettem Ausfall im ganzen Haus ist ein Notdienst gerechtfertigt. Bei einem Ausfall nur in Ihrer Wohnung wenden Sie sich bitte am nächsten Werktag an uns.

Stromausfall

Prüfen Sie den Sicherungskasten Ihrer Wohnung. Ist das ganze Haus oder die Straße betroffen, informieren Sie den Störungsdienst Ihres Stromnetzbetreibers. Die Nummer finden Sie auf der Stromrechnung.

Haustür oder Schließanlage

Lässt sich die Haustür nicht mehr schließen, melden Sie das bitte umgehend über das Formular oder per E-Mail. Ein Schlüsseldienst ist nur erforderlich, wenn Sie selbst ausgesperrt sind. Diese Kosten trägt in der Regel der Verursacher.

Sturmschaden am Dach

Betreten Sie keine gefährdeten Bereiche. Bei herabfallenden Teilen oder losen Dachziegeln sichern Sie den Bereich ab und rufen die Feuerwehr unter 112, wenn Gefahr für Personen besteht. Melden Sie den Schaden anschließend über das Formular.

Wichtig: Notdienste, die ohne zwingenden Grund beauftragt werden, kann die Gemeinschaft oder der Eigentümer in Rechnung stellen. Im Zweifel rufen Sie uns am nächsten Werktag an, wir koordinieren den passenden Fachbetrieb.

Häufige Fragen von Eigentümern und Mietern

Wann bekomme ich die Jahresabrechnung?

Die Hausgeldabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr erstellen wir im Laufe des Folgejahres; die Eigentümer beschließen über die Nachschüsse und Anpassungen in der Eigentümerversammlung (§ 28 Abs. 2 WEG). Betriebskostenabrechnungen für Mieter erhalten Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Ich habe eine Frage zu einer Position in der Abrechnung. Was mache ich?

Melden Sie sich über das Formular mit Objektadresse, Wohnung und der betreffenden Position. Als Eigentümer können Sie zudem die Belege einsehen; vereinbaren Sie dafür einen Termin in unserem Büro.

Ich bin umgezogen oder habe eine neue Bankverbindung. Wie teile ich das mit?

Über das Formular unter „Adressänderung oder neue Bankverbindung“ oder per E-Mail. Bitte geben Sie Objektadresse und Wohnung an. Das Hausgeld wird per Dauerauftrag oder Überweisung auf das Gemeinschaftskonto gezahlt; passen Sie den Dauerauftrag bei Änderungen bitte selbst an.

Ich verkaufe meine Wohnung. Was braucht die Verwaltung?

Teilen Sie uns den Verkauf frühzeitig mit. Für den Notar stellen wir die erforderlichen Bescheinigungen aus, zum Beispiel zur Verwalterzustimmung, falls die Teilungserklärung sie vorsieht, und zum Stand der Hausgeldzahlungen. Nach Eigentumsumschreibung melden Sie uns bitte Name und Anschrift des Erwerbers.

Wer zahlt die Reparatur: Gemeinschaft, Eigentümer oder Mieter?

Schäden am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Steigleitungen, Heizungsanlage) trägt die Gemeinschaft. Für das Sondereigentum (Innenausbau der Wohnung, Armaturen, Innentüren) ist der Eigentümer zuständig. Mieter wenden sich bei Schäden in der Wohnung zuerst an ihren Vermieter, bei Schäden am Haus direkt an uns.

Wie bekomme ich ein Protokoll oder die Teilungserklärung?

Protokolle der Eigentümerversammlungen erhalten Eigentümer nach jeder Versammlung. Fehlt Ihnen ein Dokument, fordern Sie es über das Formular unter „Unterlagen anfordern“ an. Die Teilungserklärung erhalten Sie auch beim Grundbuchamt.

Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann die Verwaltung tun?

Sprechen Sie das Thema zunächst direkt an, viele Konflikte lösen sich so. Bleibt es dabei, melden Sie uns den Vorfall mit Datum und Uhrzeit. Wir weisen die Beteiligten auf die Hausordnung hin; bei wiederholten Verstößen kann die Gemeinschaft weitere Schritte beschließen.

Ich bin Mieter. Kann ich mich direkt an die Verwaltung wenden?

Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum ja, gern über das Formular. Fragen zu Ihrem Mietvertrag, zur Miete oder zur Betriebskostenabrechnung klären Sie bitte mit Ihrem Vermieter, es sei denn, wir sind von ihm mit der Mietverwaltung beauftragt.

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