Mit der WEG-Reform wurde der Beruf des Verwalters erstmals an einen Qualifikationsnachweis geknüpft. Für Eigentümergemeinschaften ist das ein Qualitätsmerkmal bei der Auswahl der Verwaltung. Dieser Beitrag erklärt, was die Zertifizierung bedeutet.
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Verwaltung notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (§ 26a Abs. 1 WEG). Die Einzelheiten regelt die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Geprüft werden unter anderem Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Abrechnung und Buchführung, Versicherung, Instandhaltung und Bautechnik.
Anspruch der Eigentümer
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Jeder einzelne Eigentümer kann das verlangen. Der Anspruch besteht seit dem 1. Dezember 2023; für Verwalter, die am 1. Dezember 2020 bereits bestellt waren, galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2024 (§ 48 Abs. 4 WEG).
Ausnahmen
- Kleine Gemeinschaften: Bei weniger als neun Sondereigentumsrechten, wenn ein Wohnungseigentümer selbst zum Verwalter bestellt wird und weniger als ein Drittel der Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
- Gleichgestellte Qualifikationen: Volljuristen, Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen mit vergleichbaren Abschlüssen gelten ohne Prüfung als zertifiziert (§ 7 ZertVerwV).
- Juristische Personen und Personengesellschaften: Verwaltungsunternehmen dürfen sich als zertifiziert bezeichnen, wenn die mit der Verwaltung befassten Beschäftigten die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 WEG).
Was die Zertifizierung nicht ist
Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung dafür, das Gewerbe auszuüben. Dafür ist weiterhin die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO mit Berufshaftpflichtversicherung und regelmäßiger Weiterbildung (§ 34c Abs. 2a GewO) erforderlich. Beides zusammen, Erlaubnis und Zertifizierung, ist der Standard, den Sie von einer professionellen Verwaltung erwarten dürfen.
So prüfen Sie die Zertifizierung
Lassen Sie sich die IHK-Prüfungsbescheinigung oder den Nachweis der Gleichstellung vorlegen. Seriöse Verwaltungen weisen die Zertifizierung von sich aus aus. Fragen Sie außerdem nach der Erlaubnis nach § 34c GewO und der Berufshaftpflichtversicherung.
Unsere Verwaltung erfüllt die Anforderungen des § 26a WEG. Gern legen wir Ihnen die Nachweise vor.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetzesstand: Oktober 2026.